Fangmeldungen

hier entsteht eine durch die Mitglieder gestaltete Liste

Angeln in Schleswig Holstein,
hier gibt es Fangbeschränkungen nach Maß und Zeit.

Die vollständige Liste der Fischarten im LandesFischereiGesetz bzw. in der BinnenFischereiDurchführungsVerordnung  sind im Internet jeder Zeit abrufbar Hier sind die aktuellen Mindestmaße und Schonzeiten aufgelistet.

Der Schönwalder Anglerverein übernimmt diese Daten 1:1 in seine Gewässerordnung, auch wenn wir von einigen Daten (Längenmaß/Gewicht )           nach „oben“ abweichen dürften. “Geschonte“  Fische, die versehentlich gefangen werden und lebensfähig sind, müssen sofort vorsichtig abgehakt und zurückgesetzt werden,        
– nicht geworfen werden.
Fängt der Angler an einer Stelle wiederholt fische, die für das Zurücksetzen in Frage kommen, muss er das Angeln in diesem Bereich beenden. Der Fischereiausübungsberechtigte, also der Eigentümer des Gewässers wie auch die Fischereibehörde gesteht den Anglern ein hohes Maß an Eigenverantwortung im Umgang mit den Tieren zu. Man setzt voraus, dass jeder Angler im Einklang mit dem TierSchutzGesetz nach guter fachlicher Praxis handelt.