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Vorstand/ Verein

Vereinsregisternummer VR 03656 EU Amtsgericht der Hansestadt Lübeck

Die da oben, -oder "Der Vorstand"

1. Vorsitzender

Jürgen Mikkat

Am Diekshagen 26,
23744 Schönwalde

04528/ 98 99
oder
0170/43 00 841

Email: Anglerverein Schönwalde

2. Vorsitzender

Dieter Zerbin

04528/ 14 95
oder
01523/ 38 28 103

Kassenprüfer

André König

Schriftführer / Gewässer-, Naturschutz- und Umweltwart

Hans-Joachim Creutzfeldt
0152/ 260 65 159

1. Sportwart

Siegmund Axnick

2. Sportwart

Holger Wandt

1. und 2. Kaasenprüfer

wechseln jährlich

Unser „Schellholzer See“ von ca. 2,3 ha Wasserfläche wird von heimischen Fischen bewohnt. Von A wie Aal – Z wie ziemlich große Karpfen und so manche noch dazwischen …
Wir zählen zu den 11 Kreisvereinen des Angelsport und sind Mitglied im Landessportfischerverband Schleswig-Holstein. Dort könnnen auch alle Mitglieder an den Landesgewässern zu ermäßigten Preisen der Angelkarten angeln.
Besonders interessant: Nord-Ostsee Kanal, Westensee

Das Angeln mit Kindern.

Jedes Bundeland  hat eigene Vorschriften und Regeln hinsichtlich der  Angelfischerei von Kindern und Jugendlichen.
Für uns in Schleswig-Holstein gilt:
Kinder müssen ab Vollendung des zwölften Lebensjahres selbst die Prüfung ablegen und einen Fischereischein erwerben.                                                                             
Jüngere Kinder können in Begleitung und unter Aufsicht eines volljährigen Fischereischeininhabers angeln – ohne eigenen Fischereischein.
„Sonstige Regel“
Unter bestimmten Voraussetzungen kann auf Angelkuttern und Forellenseen ohne Fischereischein geangelt werden.                                                                                         
In Schleswig-Holstein können Personen ab dem vollendeten zwölften Lebensjahr einen zeitlich befristeten Fischereischein erwerben ohne vorher eine Prüfung abzulegen.                                                                                                                             
Der sogenannte Urlauberfischereischein ist für 28 tage gültig und kann bis zu zweimal im Jahr gelöst werden.
Angaben ohne Gewähr. Stand 4/2020

Zur Dokumentation werden nach jedem Angeln Fangzettel angefertigt und in die Box eingeworfen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und es kann keine Bewirtschaftung ohne die nicht geliebten Zettel stattfinden. Unser Gewässerwart kann dann gezielte Maßnahmen mit dem Vorstand umsetzen.