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Fänge u. Besatz

 

Warum eine Fangmeldung???


Ganz einfach:
Wir stellen uns vor unser Vereinsgewässer, wäre ein Bankkonto. Dieses ,Bankkonto“ beherbergt einen großen ,Vereinsschatz“.
Dem Bankkonto‘ wird in unregelmaßigen Abständen ein Guthaben zugewiesen in verschiedenen Währungen einmal in Karpfen, einmal in Aal usw.. usw.
Jedes Vereinsmitglied zahlt seinen Jahresbeitrag von dem ein kleiner Teil als Besatz dem ,Konto“ gutgeschrieben wird.

Wenn jetzt ein Vereinsmitglied erfolgreich angelt und somit ,Abbuchungen“ von dem
Konto“ tätigt, sollte er seine getätigte Abbuchung“ melden, damit der ,Kontostand“ nachfolgend annähernd bestimmt werden kann. Natürlich kann der tatsächliche Kontostand“ nur annähernd geschätzt werden, da er
durch unkontrollierbaren Schwund verursacht wird durch Mensch und Tier. Einen unkontrollierten ,Kontenzuwachs“ haben wir allerdings auch,
durch das ablaichen der heimischen Fischarten. Somit ist ein tatsächlicher Kontostand nie ernsthaft zu ermitteln.
Die Fangmeldungen sind dennoch sehr wichtig für uns, um einen Überblick über den getätigten Besatz und der tatsachlichen Entnahme zu haben.

Bei dieser Gelegenheit sollte auch Größe und Gewicht mit vermerkt werden. Waage und Zollstock sind im Unterstand bei den Fangmeldungen.
Größe und Gewicht der Fische geben uns Hinweis auf die Gesundheit der Fische und die ,Leistungsfähigkeit“ des Gewässers.

gez. Der Vorstand

Fänge 2021:
Der Wels ist gefangen worden. 6 kg schwer und 93 cm lang.

Besatz 2021:
1 kg Farmaal und 50 große Teichmuscheln ausgesetzt
Schleibesatz soll im Herbst erfolgen.

Besatz und Fänge siehe Extrablatt:  „Besatz und Fangbericht für das Jahr 2021“.
 Der Karpfenbestand in unserem Vereinsgewässer ist nach Besatz- und Entnahmeplan laut Fangmeldungen mit 79 Karpfen im Bestand als gut anzusehen. Wie viele Karpfen tatsächlich noch im Gewässer sind ist unklar, da die Dokumentation hinsichtlich des Besatzes aus der Vorzeit nicht vorliegt und die Fangmeldungen nicht ausgewertet wurden.

Karpfenbesatz:
In 2019: 30 K2, – 5 K3, -15 K4,- 6 K5.                                                      
In 2020: 75 K3, 10 K4. 

Bei einem sicheren Karpfenbestand von 79 Tieren ergibt sich rechnerisch eine Grundfläche 291m² Seeboden pro Tier.
Hinzugerechnet werden muss aber der gesamte, uns unbekannte Bestand an Fischen.

Ansitze und Rutenzeiten                                
In 2021 wurden 58 Ansitze mit einer Ansitzzeit von 489 Stunden gemeldet, in der Regel mit zwei Ruten, daher die relativ hohe Stundenzahl. 
Laut Fangmeldung wurden 25 Fische gefangen, das heißt, dass ca. alle 20 Stunden ein Fisch gefangen wurde.

Beispielhaft hier Auswertung einiger ganz weniger Meldungen mit allen Daten.                
Karpfen, 60cm, 3500g, – soll 4350g haben, ist ca. 7-8 Jahre
alt.                      
Karpfen, 52cm, 2500g, – soll 3000g haben, ist ca. 4 Jahre alt.                                        
Karpfen, 56cm, 3000g, – soll 3350g haben, ist ca. 4-5 Jahre alt.

Hecht, 82cm, 3500g, – soll 5000g haben, ist ca. 7-8 Jahre alt.                                        
Hecht, 79cm, 4000g, – soll 4000g haben, ist ca. 6-7 Jahre alt.
Wels, 93cm, 6000g, hat Normalgewicht, ist ca.4-5 Jahre alt.

Auswertungen wie oben aufgelistet, können nur erhoben werden, wenn die Fangmeldung mit Länge und Gewicht – ordentlich gemessen und gewogen – abgegeben werden. Nur so kann man sich ein Bild über den Ernährungszustand der Tiere und der „Leistungsfähigkeit“ des Gewässers machen. 
Gemästet sind unsere Tiere nicht!


Wasserproben
. Die monatlichen Wasserproben sind unauffällig.                               

Gewässer
: Wir haben nach wie vor so gut wie keine Wasserpflanzen.                             

Das muss sich ändern um die Gewässergüte deutlich anzuheben.

Bericht, Gewässerwart

Hier nochmal die aktuellen Schonzeiten und Maße:

Mindestmaße             und                 Schonzeiten

Aal 45 cm                                          keine                       
Hecht  50 cm                                    15.02. – 30. 04.
Zander  50 cm                                  01.04. – 31.05.
Karpfen 35 cm                                  keine
Schleie 25 cm                                   keine
Quappe 35 cm                                  01.01 – 28.02.
Barsch                                               keine
Rotauge                                             keine
Rotfeder                                            keine
Brassen                                             keine
Güster                                               keine
Karausche                                        keine

Entnahmebeschränkung: 
2 Aale pro Tag.

Entnahmepflicht:
Wels und Graskarpfen müssen immer dem Gewässer entnommen werden.
Wenn man diese Fische absolut nicht als Speisefische verwenden möchte, und man sie auch nicht verschenken kann, so ist es gesetzeskonform mit dem Tierschutzgesetz wenn die Fische als Tierfutter Verwendung finden.
 
(Alle Welse müssen dem Gewässer grundsätzlich entnommen werden!!                                    
Bei uns handelt es sich bisher um Zwergwelse, die max. 48 bis 50 cm lang werden.)
                                                                             
Der Aal- und Quappenbesatz wird vorerst jährlich durchgeführt um eine normale Alterspyramide an Jahrgängen im Gewässer aufzubauen, der später auch nur durch Restaurationsbesatz aufgefüllt wird.  Die „restlichen“ Fischarten reproduzieren sich selbst und bedürfen keiner Besatzmaßnahmen.

Verbutteter Weißfischbeifang immer abschlagen, zerkleinern und ins Gewässer zurückgeben als Futter. (Er kann auch als Katzenfutter mit Heim genommen werden.)

gez. Creutzfeldt                                                                                                                  
Gewässerwart

 

LSFV, Artikel zum Fischbesatz nach guter fachlicher Praxis


lsfv-sh.de/fischbesatz

Rechtsgrundlagen zum Thema Fischbesatz
.

Der Gesetzgeber verlangt in der Prüfung zum „Fischereischein“ von den Anwärtern einiges an Wissen ab. Nur zum Thema Besatz hier ein kurzer Überblick:                                                                
B – Lehrplan – Allgemeine Fischkunde und Fischhege.                                                         
1.6  Fischhege-Fischbestandsregulierung, Bestandsdichte, Friedfischbestand, Raubfischbestand, Befischungsintensität, e´ fischen zur Fischhege,  Schonmaß Schonzeit, Schonbezirke, Fischbesatz, Faunaverfälschung, Artenschutz und Wiederansiedlung. Dies ist nur ein Punkt von vielen Punkten der Prüfung.
Mit diesem Wissen ausgestattet begibt man sich bei Fachfragen auf die Suche in der Fachliteratur.       
Hier ist zu empfehlen:
Landesfischereiverband Schleswig Holstein  Fischbesatz.

Fischbesatz nach der guten fachlichen Praxis. Gute fachliche Praxis fischereilicher Besatzmaßnahmen.                                               
Schriftenreihe des Verbands Deutscher Fischereibeamter und Fischereiwissenschaftler.
Heft 14 aus 2007 Abs. 4.2 ab Seite 38 bis Abs. 6.7 Seite 72.

Fischereirechts und tierschutzkonformer Betrieb von Angelteichen in Schleswig-Holstein.
Herausgeber:   Institut für Binnenfischerei Potsdam Sacrow August 2014.
Alle Titel zu finden im Internet  / unter  den o.g. Titeln
Einige relevante Gesetzestexte sind zu finden im LFischG SH unter den §§ 2 Abs.3, / 13 Abs.3, /  30 Abs.4, / 39 Abs.4.
Zu weiteren Rechtsthemen verweisen wir auch auf unsere Vereinsseite im Netz.